Gemeinsames Lernen an der EBS
Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung haben Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf einen Rechtsanspruch darauf, in einer allgemeinen Schule wohnortnah beschult zu werden.
Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird auch an der Ernst-Barlach-Schule inklusiv unterrichtet. Inzwischen besuchen Schüler und Schülerinnen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Klassen in allen sechs Jahrgangsstufen. Zurzeit arbeiten 2 Sonderpädagogen und 2 Fachkräfte im multiprofessionellen Team an der EBS, um diese Kinder im Unterricht oder in Kleingruppen sonderpädagogisch zu fördern. Dafür arbeiten sie eng mit den jeweiligen Klassen- und Fachlehrern zusammen, um Unterrichtsinhalte und -methoden den individuellen Lernständen und Unterstützungsbedarfen anzupassen.
Für weitere Informationen sei an dieser Stelle auf das Inklusionskonzept der Ernst-Barlach-Schule hingewiesen, in dem sowohl die bereits umgesetzten als auch die für die Zukunft geplanten und notwendigen Arbeitsschritte detaillierter ausgeführt sind.